KOSTEN, RÜCKERSTATTUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG
Checkliste
WIE ERFAHRE ICH IM VORFELD, OB MEINE KRANKENKASSE DIE RECHNUNG «KURS AUTOGENES TRAINING» (UTE MÜLLER, ASCA) RÜCKERSTATTET?
Diese Informationen sind nicht bei jeder Krankenkasse auf der Webpage ersichtlich! Deshalb solltest Du Dich im Vorfeld persönlich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzten. Es lohnt sich.
Je nach versicherter Person und Krankenkasse gibt es folgende Varianten:
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Pro Autogene Training-Session wird ein bestimmter Betrag zurückerstattet (z.B. CHF 80.–/Session)
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Der Totalbetrag des gesamten Kurses (8 Sessions) wird mit einem bestimmten %-Satz rückerstattet (z.B. 50% des Totalbetrages)
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Es gibt einen Mindestbetrag, der zurückerstattet wird bei Vorlage des Totalbetrages des gesamten Kurses, also 8 Sessions (z.B. CHF 300.–)
Bitte beachte, dass die hier genannten Preise nur Richtwerte sind. Nur Du persönlich erfährst als versicherte Person, wie Deine Konditionen bei Deiner Krankenkasse tatsächlich sind!
DAS AUTOGENE TRAINING GEFÜHRT VON UTE MÜLLER, HYPNOSE COACH ZÜRICH, WIRD VON KRANKENKASSEN ANERKANNT UND UNTERSTÜTZT
Zahlreiche Krankenkassen basieren die Qualitätssicherung ihrer Leistungen auf der Schweizerischen Stiftung der Komplementärmedizin (ASCA). Sie nutzen das ASCA-Qualitätslabel, um sicher zu gehen, dass die von Ihnen vergüteten erfahrungsmedizinischen Leistungen den professionellen Kriterien genügen. Mehr zur ASCA und den Versicherungen, die mit der ASCA zusammenarbeiten, siehe asca.ch
Das Autogenen Training ist von ASCA anerkannt und ich verfüge über dessen Qualitätslabel. Wenn Du über eine Zusatzversicherung für komplementärtherapeutische Behandlungen verfügst, erstatten Dir viele Krankenkasse einen namhaften Anteil an den Kosten.
Bei der Hypnosetherapie steht die Anerkennung noch aus, einzelne Krankenkassen übernehmen aber aus freien Stücken einen Pauschalbeitrag der Kosten bei gewissen Belastungen wie beispielsweise depressiven Verstimmungen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Vergütung erfahrungsmedizinischer Leistungen ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die je nach Versicherungsprodukt sehr unterschiedlich sein können. Diesbezüglich sind die Versicherer frei in ihren Entscheidungen.
Deshalb ist es ratsam, sich vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung bei der jeweiligen Krankenversicherung zu erkundigen, was im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages möglich ist.